Abschnittsübersicht

  •  Name Rechtsgrundlagen Cybercrime
     Nummer  0003
     Credits  5
     Zeiten  Lehrveranstaltungen 20 SWS
     Prüfungsvorl.  keine
     Prüfung  60 min schriftlich
     Gewichtung
     1/8

    Straftaten im Phänomenbereich Cybercrime stellen eine wachsende Herausforderung für die Strafverfolgungsbehörden in Deutschland dar. Die bloße Anzahl solcher Straftaten nimmt jährlich zu (vgl. Bundeslagebild Cybercrime) und gleichzeitig steigt der technische Aufwand bei der Begehung solcher Straftaten ständig. Cybercrime umfasst die Straftaten, die sich gegen das Internet, Datennetze, informationstechnische Systeme oder deren Daten richten sowie Straftaten die mittels dieser Informationstechnik begangen werden. Im Modul Cybercrime I soll auf die sogenannte IuK-Kriminalität im engeren Sinne (Computerkriminalität) eingegangen werden. Die entsprechenden Gesetzesnormen werden vorgestellt und Begehungsweisen für die einzelnen Delikte erläutert. Es wird ein besonderes Augenmerk auf die Kriminalistik gelegt. Zu den einzelnen Begehungsweisen werden Kriminalstrategie und Kriminaltaktik dargelegt.
    Nach Abschluss des Moduls kennen die Studierenden alle relevanten Gesetzesnormen und Begehungsweisen. Sie können selbstständig effiziente Ermittlungsansätze für solche Fälle entwerfen und eigenständig aufklären. Gegen Ende des Moduls wird auf die Bedeutung der Computerkriminalität im internationalen Kontext eingegangen und internationale Normen und Verfahren dargelegt.

    Dozenten

    • Prof. Dr. rer. nat. Labudde, Dirk