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Hintergrund
Straftaten im Phänomenbereich Cybercrime stellen eine wachsende Herausforderung für die
Strafverfolgungsbehörden in Deutschland dar. Die bloße Anzahl solcher Straftaten nimmt jährlich
zu und gleichzeitig steigt der technische Aufwand bei der Begehung und Aufklärung solcher
Straftaten ständig. Cybercrime umfasst die Straftaten, die sich gegen das Internet,
Datennetze, informationstechnische Systeme oder deren Daten richten sowie Straftaten die mittels
dieser Informationstechnik begangen werden.
Das bis dato wenig erforschte Feld der Computer-Forensik nimmt bei der Bekämpfung solcher
Straftaten eine Schlüsselrolle ein. Aus der flächendeckenden Verbreitung von IT Systemen
in Privathaushalten, Unternehmen, Behörden und bei Betreibern kritischer Infrastrukturen
resultiert der enorme Stellenwert von qualifizierten, digitalforensischen Untersuchungen.
Digitale Spuren spielen heute in fast allen Ermittlungsverfahren eine Rolle.
Diese Entwicklung verlangt eine neue und tiefgehende Art der Qualifizierung von Polizeibeamten,
die in Ermittlungsgruppen zum Phänomenbereich Cybercrime eingesetzt sind. Parallel dazu
hat sich ein Industriezweig entwickelt, welcher sich im Umfeld von Firmen mit analogen Fragen
beschäftigt.
Ziel des neuen berufsbegleitenden Fernstudiengangs IT-Forensik/Cybercrime ist es,
Ermittlungsbeamte der Polizei und Mitarbeiter aus Unternehmen im Bereich IT-Forensik /
Cybercrime weiterzubilden. Die angebotenen Module sind alle diesem Ziel unterstellt oder
bilden die Grundlagen für diese Fähigkeiten. Es gibt zwei Module Cybercrime I / Cybercrime II,
in denen die Delikte aus diesem Phänomenbereich und die dazu erforderlichen technischen
Kenntnisse gezielt gelehrt werden Eine ganze Reihe anderer Module sind spezielle Forensikmodule
aus dem Bereich IT-Forensik.
Das Studium wird mit einem Bachelor of Science Degree abgeschlossen. Darüber hinaus ist
es möglich, nur die ersten 3 Semester zu belegen und das Studium mit einem Zertifikat
abzuschließen. Diese Option soll es ermöglichen, Beamte schnell nachzuqualifizieren.
Nach Abschluss des Studiums sollen die Absolventen in jedem Fall in der Lage sein, selbstständig
als Ermittler Cybercrime oder als IT-Forensiker in eine Ermittlungsbehörde oder einem Unternehmen
zu arbeiten.
Weitere Informationen finden Sie hier.